Wie das Handakte WebLAWg aufgrund mediaNRW berichtet, wurde der Dienst “Pediaphon” nun ausgebaut, so dass er auch unterwegs mit dem Mobiltelefon zu erreichen ist.
Bei “Pediaphon” kann man sich einzelne Artikel der freien Enzyklopädie “Wikipedia” durch eine rechnergenerierte Stimme vorlesen lassen. Die logische Erweiterung des Dienstes war es nun, dass man eine Kurznachricht von einem Mobiltelefon mit dem gewünschten Stichwort an eine Nummer schickt, um dann zwei Minuten später eine andere Nummer anzurufen und sich den entsprechenden Artikel vorlesen zu lassen.
Dieser Dienst mag ansich seine Berechtigung haben. Für Blinde, die schnell etwas ohne Bildschirmlesegerät nachschauen möchten, als Telefonhilfe bei Günther Jauch oder ähnlichem. Allerdings denke ich, dass dieser Dienst gegen die “GNU Free Documentation License” (“GFDL”) verstößt. Während sich auf den Seiten im Internet noch ein entsprechender Hinweis auf diese Lizenz findet, ist dieses, selbstverständlich systembedingt, bei der Wiedergabe über das Telefon nicht der Fall. Die “GFDL” verlangt nun einmal unter Punkt 2
You may copy and distribute the Document in any medium, either commercially or noncommercially, provided that this License, the copyright notices, and the license notice saying this License applies to the Document are reproduced in all copies, and that you add no other conditions whatsoever to those of this License…
also, dass auch die Lizenz in allen Kopien reproduziert wird. Das ist meiner Ansicht nach die Krux mit der “GFDL”. Wie will man dieser bei einer solchen Sprachübertragung gerecht werden? Die “GFDL” wurde eben für Schriftstücke (Handbücher et cetera) geschaffen. Schade finde ich es allerdings, dass nicht zumindest am Ende des am Telefon vorgelesenen Artikels auf die “GFDL” hingewiesen wird (Ich habe es einmal ausprobiert).