Bundeswahlgeräteverordnung verfassungswidrig

4. März 2009

Das Bundesverfassungsgericht hat nun geurteilt, dass die Bundeswahlgeräteverordnung verfassungswidrig sei. Derzeit sei der verfassungsrechtliche Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl nicht gewährleistet. Richtig so. Es reicht nämlich nicht, wenn am Ende ein Zettel herauskommt und die Maschine dem Wähler sagt, dass dies nun das Ergebnis sei. Unantastbar, unfehlbar. Der Wähler weiß eben sehr gut, dass Maschinen auch einmal Fehlfunktionen haben können. Es muss nicht immer gleich eine Manipulation sein.

Es ist ebenfalls zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil den Wahlrechnern nicht für immer eine Absage erteilt hat. So technikfeindlich ist es auch nicht. Und wer weiß, was die Zukunft bringt und ob es dann nicht grundgesetzkonforme Wahlrechner geben kann?!?

Eselsbrücke

25. Januar 2009

Ja, nee. Is’ klar:

Jura-Professoren-Sprechgesang

Zu meiner Zeit *hüstel* haben es noch einfache Eselsbrücken getan.

Z.B. für die Wirksamkeit einer durch einen Boten überbrachten Willenserklärung:

Und ist das Kindlein noch so klein, so kann es dennoch Bote sein.

Oder die Prostituiertentheorie für die wesentlichen Elemente der Verfügungsdefinition im Sachenrecht:

Bestellung, Aufhebung, Übertragung, Belastung, Inhaltsänderung (Ich hoffen, ich muss das nicht erläutern ;-) )

Noch vor meiner Zeit, aber weil es so schön ist, möchte ich es Euch nicht vorenthalten:

(§ 1300 BGB a.F.) Der Heil’ge Geist ist sehr verwundert, Maria klagt aus Dreizehnhundert.

Uff, fertig…

17. Januar 2009

…zumindest mit den Klausuren. Nach acht Klausuren in zwölf  Tagen ist der schriftliche Teil um. Hoffe ich. Vom Hören-Sagen weiß ich nur, dass es in Hamm wohl bei der letzten Klausur Feueralarm oder ähnliches gegeben hat und die Klausurenschreiber dort wohl die letzte V-Klausur im Februar noch einmal schreiben müssen (natürlich nicht die gleiche). Das hat hoffentlich keine Auswirkungen auf andere Klausurenorte.

Mein Handgelenk wird mir nach insgesamt etwa 170 Seiten handschriftlichem Text eine kurze Erholungspause danken. In Zeiten von Rechnern und Spracherkennnung ist zumindest das nicht mehr praxisgerecht. Aber ich möchte sehen, wie in Zukunft jeder Examenskandidat einen Rechner vom LJPA zur Verfügung gestellt bekommt, um darauf seine Klausuren zu schreiben. (Der dann womöglich nach 4 Stunden und 59 Minuten abstürzt, während die letzte Sicherung in der Hektik bei Seite 3 war. ;-) )

Jetzt heißt es: Warten!

…und natürlich ab Februar meine Wahlstation antreten. Ich freue mich darauf, wieder etwas vom Schreibtisch loszukommen.

Frohes Neues Jahr

1. Januar 2009

Ich wünsche allen ein frohes neues Jahr.

Frohe Weihnachten

24. Dezember 2008

Ich wünsche allen Lesern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.