Archiv für März 2009

Gewillkürte Prozessstandschaft im öffentlichen Recht

Montag, 30. März 2009

Vor kurzem kam die Frage auf, ob es nicht vielleicht im öffentlichen Recht eine gewillkürte Prozessstandschaft gäbe, wie im Zivilrecht. Hmm?!? So ohne weiteres fehlte mir die zündende Idee. Aber nach etwas Recherche bin ich endlich darauf gekommen, dass es einfach zu beantworten ist, wenn man einen anderen Blickwinkel einnimmt.

Wo würde dieses Problem behandelt werden? Im Rahmen der Anfechtungsklage, um die es hier ging, bei der Klagebefugnis nach § 42 II VwGO.

Klagebefugnis meint die Geltendmachung einer zumindest möglichen Verletzung eigener Rechte durch den angefochtenen Verwaltungsakt. Und hieran wird es in der Regel bei der gewillkürten Prozessstandschaft scheitern. So verbietet § 42 II VwGO, gleich ob als verwaltungsprozessuale Ausprägung der aktiven Prozessführungsbefugnis oder als eine eigenständige verwaltungsprozessuale Sachentscheidungsvoraussetzung gesehen, auch einen Rückgriff auf die von der Zivilprozesslehre aus dem Rechtsschutzbedürfnis entwickelten allgemeinen Grundsätze für die aktive Prozessführungsbefugnis (So Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 42 Rn.60).

Schade. Zwar gibt es gesetzliche Ausnahmen z.B. im WPflG oder WohnbauG, aber in dem gesuchten Fall leider nicht. Da muss ich mir wohl was anderes einfallen lassen.

DNA – Doch Nicht Aussagekräftig

Donnerstag, 26. März 2009

Die Frau, die auch schon bei “Aktenzeichen XY ungelöst” gesucht wurde, weil Sie an mehreren Tatorten im süddeutschen Raum ihre gentischen Spuren hinterließ, hat wohl mit den Taten nichts zu tun. Vermutlich ist sie eine Mitarbeiterin der Herstellerfirma der Wattestäbchen, mit denen die Spuren üblicherweise gesichert werden. Auch, wenn das auf den ersten Blick nur peinlich ist. Zusammen mit dem KaDeWe-Coup, zeigt sich, dass die DNA alleine eben nicht genügt, einen Täter zu überführen. Sicherlich war die “Entdeckung” der DNA für die Kriminaltechnik ein ebenso großer Durchbruch, wie die des Fingerabdrucks. Aber die oben genannten Fälle führen einem vor Augen, dass die Ergebnisse der Kriminaltechnik immer im Großen Ganzen betrachtet werden und stets hinterfragt sollten.

Bundeswahlgeräteverordnung verfassungswidrig

Mittwoch, 4. März 2009

Das Bundesverfassungsgericht hat nun geurteilt, dass die Bundeswahlgeräteverordnung verfassungswidrig sei. Derzeit sei der verfassungsrechtliche Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl nicht gewährleistet. Richtig so. Es reicht nämlich nicht, wenn am Ende ein Zettel herauskommt und die Maschine dem Wähler sagt, dass dies nun das Ergebnis sei. Unantastbar, unfehlbar. Der Wähler weiß eben sehr gut, dass Maschinen auch einmal Fehlfunktionen haben können. Es muss nicht immer gleich eine Manipulation sein.

Es ist ebenfalls zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil den Wahlrechnern nicht für immer eine Absage erteilt hat. So technikfeindlich ist es auch nicht. Und wer weiß, was die Zukunft bringt und ob es dann nicht grundgesetzkonforme Wahlrechner geben kann?!?