Eselsbrücke
Sonntag, 25. Januar 2009Ja, nee. Is’ klar:
Zu meiner Zeit *hüstel* haben es noch einfache Eselsbrücken getan.
Z.B. für die Wirksamkeit einer durch einen Boten überbrachten Willenserklärung:
Und ist das Kindlein noch so klein, so kann es dennoch Bote sein.
Oder die Prostituiertentheorie für die wesentlichen Elemente der Verfügungsdefinition im Sachenrecht:
Bestellung, Aufhebung, Übertragung, Belastung, Inhaltsänderung (Ich hoffen, ich muss das nicht erläutern
)
Noch vor meiner Zeit, aber weil es so schön ist, möchte ich es Euch nicht vorenthalten:
(§ 1300 BGB a.F.) Der Heil’ge Geist ist sehr verwundert, Maria klagt aus Dreizehnhundert.