Beamtenbeleidigung
Montag, 29. September 2008Nein, ich weiß, dass es den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung nicht gibt. Zumindest in der Beziehung sind wir alle gleich.
Allerdings habe ich den Newsletter der Deutschen Anwaltshotline erhalten, in dem folgender tolle Satz steht:
Wird ein uniformierter Verkehrspolizist von einem Passanten als “Oberförster” angesprochen, ist damit noch längst nicht der Tatbestand einer strafbaren Beamtenbeleidigung gegeben.[Hervorhebung von mir.]
Der Beschluss des AG Tiergarten an sich ist aber sehr lesenswert. Immerhin steht dort im amtlichen Leitsatz korrekter Weise:
Die Bezeichnung eines Polizeibeamten als “Oberförster” stellt keine strafbare Beleidigung dar.
Schließlich, so das AG Tiergarten, verstehe sich der “ehrverletzende Charakter dieser Äußerung keineswegs von selbst, ist doch die Tätigkeit im Forstdienst etwa eines Bundeslandes für sich genommen kaum geeignet, den sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert einer Person infrage zu stellen, vielmehr dürfte es sich bei den dienstlichen Verrichtungen eines Försters in aller Regel um nützliche, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten handeln.”
Den Newsletter hat hoffentlich ein fachfremder Journalist geschrieben…