Archiv für September 2008

Beamtenbeleidigung

Montag, 29. September 2008

Nein, ich weiß, dass es den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung nicht gibt. Zumindest in der Beziehung sind wir alle gleich.

Allerdings habe ich den Newsletter der Deutschen Anwaltshotline erhalten, in dem folgender tolle Satz steht:

Wird ein uniformierter Verkehrspolizist von einem Passanten als “Oberförster” angesprochen, ist damit noch längst nicht der Tatbestand einer strafbaren Beamtenbeleidigung gegeben.[Hervorhebung von mir.]

Der Beschluss des AG Tiergarten an sich ist aber sehr lesenswert. Immerhin steht dort im amtlichen Leitsatz korrekter Weise:

Die Bezeichnung eines Polizeibeamten als “Oberförster” stellt keine strafbare Beleidigung dar.

Schließlich, so das AG Tiergarten, verstehe sich der “ehrverletzende Charakter dieser Äußerung keineswegs von selbst, ist doch die Tätigkeit im Forstdienst etwa eines Bundeslandes für sich genommen kaum geeignet, den sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert einer Person infrage zu stellen, vielmehr dürfte es sich bei den dienstlichen Verrichtungen eines Försters in aller Regel um nützliche, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten handeln.”

Den Newsletter hat hoffentlich ein fachfremder Journalist geschrieben…

Aktualisierung der Unterhaltsbeihilfe

Freitag, 19. September 2008

Ich habe meinen Artikel über die Unterhaltsbeihilfe der Referendare in NRW auf den aktuellen Stand gebracht.

Am Rande bemerkt: Interessant ist § 1 des BesVersAnpG 2008. Der Geltungsbereich umfasst “eigentlich” nur Richter, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes NRW, bzw. der Gemeinden usw. Wir Rechtsreferendare als in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis Stehende fallen da “eigentlich” nicht drunter, oder?

Aber wie sieht die Alternative für das Land aus? Seit 1. August 2008 gilt das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009. Danach würden sich die Anwärterbezüge um einen Grundbetrag von 20 € und 3,1 % erhöhen. Wenn man sich, wie eigentlich in der Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendare vorgesehen, nun an dem neuen Betrag orientierte, käme man auf eine Unterhaltsbeihilfe von 939,50 €. Immerhin knapp 20 € im Monat brutto mehr. Auch § 86 des BBesG n.F. ändert daran nichts, denn dort steht, dass die alte Fassung nur für Beamte und Richter der Länder usw. fortgilt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Aber, wie bereits gesagt, fallen wir nicht unter den Begriff. Sonst hätte ich gerne auch die anderen Vorteile. Normalerweise müsste der Landesgesetzgeber also die Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendare ändern und den Bezug auf das BBesG herausnehmen.

Kanufahrt

Samstag, 13. September 2008

Nach der weniger körperlich, denn geistig anstrengenden Klausurenwoche hat sich ein Teil unserer Arbeitsgemeinschaft heute auf eine Kanufahrt auf der Ems begeben. Ich hatte ob des Wetters schon etwas Bedenken, zumal es gestern Abend und heute Morgen ja auch geregnet hatte. Petrus hatte aber wohl ein Einsehen mit uns und so hatten wir heute hervorragendes Wetter für die Fahrt. Gelegentlich war es zwar etwas windig, aber in der tiefer gelegenen Ems bewahrte uns die höhere Böschung vor allzu kräftigen Böen.

Ursprünglich hatten wir uns eine längere Strecke ausgesucht, uns aber mit der Zeitplanung dafür wohl etwas überschätzt. Auch die rund viereinhalb Stunden heute waren wegen der ungewohnten Anstrengung zum Schluss genug. Den etwas ruhigeren Anfang konnte man dazu nutzen, sich mit den Booten vertraut zu machen. Auf der Fahrt kamen dann auch mehrere Schwälle, die mit ein wenig schnellerer Fahrt auch die Konzentration forderten. Sicherlich sind die einen auch mal in die Böschung gefahren, die anderen an einem Baumstumpf im Fluss hängen geblieben und in einem Schwall ist auch ein Boot gekentert, aber dem Spaß hat das keinen Abbruch getan. So kalt sei das Wasser dann auch nicht gewesen (nur der Wind dann an Land ;-) ).

Eine neue Aktivität wurde auf der Rückfahrt schon angedacht und wartetet darauf in die Tat umgesetzt werden. Vielleicht können wir dann beim nächsten Mal auch den Rest der Truppe motivieren.

Zivilrechtsklausur, die Zweite, dritte Klausurenwoche

Freitag, 12. September 2008

Heute kam schon wieder Zwangsvollstreckungsrecht dran. Aber dieses Mal haben sie uns nicht vergessen und die Klausuren rechtzeitig gebracht.

Es ging in der Klausur, grob gesagt, um die Rechtsschutzmöglichkeiten eines Dritten, dessen Sachen im Wege einer Herausgabe nach § 885 ZPO weggeschafft und verwahrt wurden. Den Themenkomplex hatten wir schon einmal in der Arbeitsgemeinschaft. Dort hatten wir ihn zwar nur angerissen, aber immerhin. Natürlich war auch hier der Schuldner untergetaucht, so dass er seine Einwilligung nach § 885 Abs. 4 ZPO nicht geben konnte. Somit bleibt dem Dritten nichts anderes übrig, als den Schuldner auf Abgabe dieser Einwilligung zu verklagen. Das Gute an Verurteilungen zur Abgabe einer Willenserklärung ist, das das rechtskräftige Urteil nach § 894 ZPO die Erklärung als abgegeben fingiert. Der Vollstreckung steht damit nichts mehr im Wege. Gerade bei einem “Untergetauchten” besteht dann mittels öffentlicher Zustellung nach §§ 185 ff. ZPO und etwaigem Versäumnisurteil die Möglichkeit, an seine Sachen zu kommen. Ich hoffe, dass sich das auch anständig zu Papier bringen konnte.

Zivilrechtsklausur, dritte Klausurenwoche

Donnerstag, 11. September 2008

Heute war nun die erste Zivilrechtsklausur des dritten Durchgangs dran. Das Oberthema war Zwangsvollstreckungsrecht, genau genommen kam die Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO dran. Noch genauer ging es um das Vorgehen gegen eine notarielle Unterwerfungsklausel und somit § 767 i. V. m. § 795 ZPO. Nun also doch mal eine typische Examensklausur. Die Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO soll beim Landesjustizprüfungsamt deshalb beliebt sein, da auch hier über den prozessualen Einstieg materielles Recht gut geprüft werden kann. Ich empfand die Klausur als mittelmäßig schwierig, aber doch recht umfangreich. Die Zeitnot zum Ende mag auch damit zusammenhängen, dass wir erst eine Viertelstunde später anfangen konnten, weil man uns wohl schlicht vergessen hatte. So mussten wir uns die Klausuren aus der Referendargeschäftsstelle selbst abholen. Hoffentlich wird das morgen anders.