Archiv für Juli 2008

Zivilrechtsklausur, die Zweite, zweite Klausurenwoche

Freitag, 18. Juli 2008

Und zum Abschluss gab es die zweite Zivilrechtsklausur in dieser Woche. Es war eine gerichtliche Entscheidung zu entwerfen. In diesem Fall ein Beschluss. Nachdem man nämlich das Aktenstück von vorne durchgelesen hatte, schon beim ersten Mal zusammenzuckte, als von einem Insolvenzverwalter die Rede war, konnte man im Protokoll der mündlichen Verhandlung lesen, dass das Teil, das herausgegeben werden sollte, in die Luft geflogen war. Drum erklärten beide Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt und es musste “nur” über die Kosten entschieden werden. Einen großen Unterschied machte das in Bezug auf den Aufwand nicht, aber es war mal wieder etwas, dass so in der Arbeitsgemeinschaft noch nicht behandelt worden war. Ein gutes Beispiel dafür, dass sich das Staatsexamen später auch nicht daran hält, was in der Arbeitsgemeinschaft behandelt wurde, sondern was in der Prüfungsordnung steht.

Nun heißt es erst einmal Urlaub. Wenn die Beiträge also in nächster Zeit spärlicher sein sollten, wisst Ihr warum…

Zivilrechtsklausur, zweite Klausurenwoche

Donnerstag, 17. Juli 2008

Es gab heute eine schöne Zwangsvollstreckungsklausur. So drehte sich alles um die Einziehungklage. Die kommen wohl im Examen nicht so häufig vor, wie Klagen nach § 767 ZPO oder § 771 ZPO, aber bei uns in der Klausurenwoche eben schon. Mal sehen, wie das gelaufen ist.

Geschrieben wurde die Klausur heute aber wirklich unter Examensbedingungen. Unsere Dozentin hat extra den Examensklausurenraum bei uns im Landgericht besorgt. Dort saßen wir an Einzeltischen etwa einen Meter jeweils voneinander entfernt. Sie saß auf einem erhöhten Podest und führte Aufsicht. Zudem waren wir wohl nach dem Zufallsprinzip an die Tische verteilt worden. Ein Abschreiben oder “nachgucken” wurde so erschwert. Ich habe aber Stimmen munkeln hören, dass auch dieses “unter Examensbedingungen” geübt wurde. ;-)

Strafrechtsklausur, zweite Klausurenwoche

Dienstag, 15. Juli 2008

Und heute war Strafrecht dran. Dieses Mal sollte es eine gerichtliche Entscheidung und keine staatsanwaltschaftliche Bearbeitung sein.

Es ging in der Hauptsache um Urkundendelikte und fahrlässige Körperverletzung. Eigentlich nichts Wildes, aber etwas überraschend, weil letzten Endes von den Urkundendelikten keines bei mir durchkam, dafür aber ein nicht angeklagter Hausfriedensbruch. Eine Verurteilung war hier möglich, weil ein Hinweis nach § 265 StPO erteilt worden war. Gut, der genaue Hinweis war natürlich wie immer “zu Prüfungszwecken” entfernt worden. Prozessual musste das Problem des verstorbenen Mitangeschuldigten behandelt werden und wie dessen Aussage in der Hauptverhandlung verwertet werden durfte.

Ebenfalls wie immer wurde die Zeit zum Ende hin knapp und ich habe mir bei Strafrecht mal wieder einen Wolf geschrieben. An der Zeiteinteilung muss ich wohl noch ein wenig feilen. Gut, dass man sich in der Praxis die Zeit besser einteilen kann und zum Beispiel Sprachsoftware zur Verfügung hat, um das Ganze schneller zuschreiben. ;-)

Nun gibt es erst einmal einen Tag Pause und am Donnerstag geht es mit Zivilrecht weiter. Bis dahin haben sich hoffentlich meinen dampfenden Finger erholt.

Verwaltungsrechtsklausur, zweite Klausurenwoche

Montag, 14. Juli 2008

Heute begann die zweite Klausurenwoche. Die Klausur im Verwaltungsrecht behandelte heute die Gewerbeuntersagung, § 35 GewO. Mein Lieblingsthema Zwangsgeldandrohung kam auch drin vor.

Ich fand die Klausur recht umfangreich. Vor allem fand ich es schwierig, den Tatbestand zu schreiben. Ein Problem in der Zulässigkeit war nämlich, dass der Kläger durch das Verwechseln von Umschlägen die richtig adressierte Klageschrift an das falsche Gericht geschickt hatte. Bzw. eigentlich die Rechtsanwaltsgehilfin des Prozessbevollmächtigten. Das Gericht wiederum hatte die Klageschrift erst nach der Klagefrist des § 74 VwGO an das richtige Gericht weitergeleitet. Es lief auf eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, § 60 VwGO, hinaus. Mal sehen, ob ich die Verortung der Klageerhebung, Anträge usw. richtig gemacht habe.

Gerichtstermin

Dienstag, 1. Juli 2008

Gestern hatte ich meinen ersten Gerichtstermin, bei dem ich nicht zur Passivität verurteilt war. Mein Ausbilder schickte mich an ein Amtsgericht, um in Untervetretung dort aufzutreten. Nach § 157 ZPO ist das für den Stationsreferendar auch möglich.

Der Sachverhalt war auch recht eindeutig und der Gegner hatte uns schon einen großen Teil der Arbeit abgenommen, indem er einen PKH-Antrag gestellt hatte, der abgelehnt wurde. Diese Tatsache und die dementsprechenden Gründe des abweisenden Beschlusses machten mir die Sache schon einfacher.

Entsprechende Beschwerden seinerseits wurde auch vom zuständigen Landgericht abgewiesen und in der ersten Verhandlung war er gar nicht erschienen, so dass ein Versäumnisurteil schon gegen ihn in der Welt war. Der Gegenwind von gerichtlicher Seite hinderte ihn aber nicht an einem Einspruch. So war ich gespannt, ob er überhaupt dort auftauchen würde und rechnete eigentlich nicht damit. Schließlich kam er dann doch.

Ein wenig nervös war ich schon, denn schließlich hatte ich wegen entsprechender AG-Termine und abgesagter Verhandlungen in meiner jetzigen Station nicht die Möglichkeit einen Gerichtssaal von innen zu sehen. Das letzte Mal war ich also in Zivilsachen in der Zivilstation vor gut neun Monaten in einem solchen.

Letzten Endes lief aber alles sehr gut. Anfangs war es eher ein “Streit”gespräch zwischen dem Richter und dem uneinsichtigen Gegner, bei dem ich mich lieber vornehm zurückhielt. Erst als es um die Vergleichsbereitschaft ging, kam auch ich ins Spiel. Vorausgeschickt, dass der Gegner, man sieht es am PKH-Antrag, finanziell nicht sehr gut gestellt ist, erwarteten wir nicht allzu viel von ihm. Um es kurz zu machen, konnten wir uns doch auf rund die Hälfte der Gesamtforderung einigen. Dies aber nur bei Zahlung binnen zwei Wochen und unter Rücknahme seines Einspruchs gegen das Versäumnisurteil. So ist die Vollstreckung, zumindest theoretisch, sofort möglich, sollte er doch nicht zahlen.

Zusammenfassend kann ich also nur anderen Referendaren Mut machen, auch Terminsvertretungen zu übernehmen und auch danach zu fragen, sollte Euer Ausbilder nicht von sich aus das anbieten. Ich hoffe, ich kann auch noch mehr machen. Das gute an der Juristerei ist für mich die Abwechslung. Da gehört neben der oft theoretischen Arbeit am Schreibtisch und den Schriftsätzen auch der praktische Teil dazu – egal, ob als Referendar die Beweisaufnahme in der Zivilstation oder die Terminsvertretung in der Anwaltsstation.

Aber auch solche Gerichtstermine wollen natürlich vorbereitet werden. Für andere Referendare kann ich neben der intensiven Bearbeitung des zugrundeliegenden Falles noch die Lektüre des Aufsatzes “Der Referendar als Terminsvertreter im Zivilprozess” von Dr. Steffen Breßler in der JuS 2004, 307 ff. empfehlen. Sicherlich sind die meisten dort genannten Normen überholt, aber ein grober Einblick wird einem dennoch gewährt, der auch etwas beruhigt. Wenn noch jemand andere und vor allem aktuellere Aufsätze zu dem Thema weiß – immer her damit.