Gestern hatte ich meinen ersten Gerichtstermin, bei dem ich nicht zur Passivität verurteilt war. Mein Ausbilder schickte mich an ein Amtsgericht, um in Untervetretung dort aufzutreten. Nach § 157 ZPO ist das für den Stationsreferendar auch möglich.
Der Sachverhalt war auch recht eindeutig und der Gegner hatte uns schon einen großen Teil der Arbeit abgenommen, indem er einen PKH-Antrag gestellt hatte, der abgelehnt wurde. Diese Tatsache und die dementsprechenden Gründe des abweisenden Beschlusses machten mir die Sache schon einfacher.
Entsprechende Beschwerden seinerseits wurde auch vom zuständigen Landgericht abgewiesen und in der ersten Verhandlung war er gar nicht erschienen, so dass ein Versäumnisurteil schon gegen ihn in der Welt war. Der Gegenwind von gerichtlicher Seite hinderte ihn aber nicht an einem Einspruch. So war ich gespannt, ob er überhaupt dort auftauchen würde und rechnete eigentlich nicht damit. Schließlich kam er dann doch.
Ein wenig nervös war ich schon, denn schließlich hatte ich wegen entsprechender AG-Termine und abgesagter Verhandlungen in meiner jetzigen Station nicht die Möglichkeit einen Gerichtssaal von innen zu sehen. Das letzte Mal war ich also in Zivilsachen in der Zivilstation vor gut neun Monaten in einem solchen.
Letzten Endes lief aber alles sehr gut. Anfangs war es eher ein “Streit”gespräch zwischen dem Richter und dem uneinsichtigen Gegner, bei dem ich mich lieber vornehm zurückhielt. Erst als es um die Vergleichsbereitschaft ging, kam auch ich ins Spiel. Vorausgeschickt, dass der Gegner, man sieht es am PKH-Antrag, finanziell nicht sehr gut gestellt ist, erwarteten wir nicht allzu viel von ihm. Um es kurz zu machen, konnten wir uns doch auf rund die Hälfte der Gesamtforderung einigen. Dies aber nur bei Zahlung binnen zwei Wochen und unter Rücknahme seines Einspruchs gegen das Versäumnisurteil. So ist die Vollstreckung, zumindest theoretisch, sofort möglich, sollte er doch nicht zahlen.
Zusammenfassend kann ich also nur anderen Referendaren Mut machen, auch Terminsvertretungen zu übernehmen und auch danach zu fragen, sollte Euer Ausbilder nicht von sich aus das anbieten. Ich hoffe, ich kann auch noch mehr machen. Das gute an der Juristerei ist für mich die Abwechslung. Da gehört neben der oft theoretischen Arbeit am Schreibtisch und den Schriftsätzen auch der praktische Teil dazu – egal, ob als Referendar die Beweisaufnahme in der Zivilstation oder die Terminsvertretung in der Anwaltsstation.
Aber auch solche Gerichtstermine wollen natürlich vorbereitet werden. Für andere Referendare kann ich neben der intensiven Bearbeitung des zugrundeliegenden Falles noch die Lektüre des Aufsatzes “Der Referendar als Terminsvertreter im Zivilprozess” von Dr. Steffen Breßler in der JuS 2004, 307 ff. empfehlen. Sicherlich sind die meisten dort genannten Normen überholt, aber ein grober Einblick wird einem dennoch gewährt, der auch etwas beruhigt. Wenn noch jemand andere und vor allem aktuellere Aufsätze zu dem Thema weiß – immer her damit.