Archiv für Mai 2008

Verzögerungen

Donnerstag, 29. Mai 2008

Schade. Mit der neuen Station begann auch der “neue” Teil Zwangsvollstreckungsrecht. Neben “Die Zwangsvollstreckungsklausur im Assessorexamen” von Kaiser u.a. wollte ich mir die Skripten Vollstreckungsrecht 1 und 2 von Alpmann Schmidt holen. Anfang Mai hieß es noch auf deren Seite, dass Mitte Mai die neuen Skripten raus kämen. Mit den alten Auflagen wollte ich mich nicht zufrieden geben, wenn die neuen doch bald folgen sollten. Und nun gehe ich wieder auf die Seite und was sehe ich?

Alpmann Schmidt, http://www.alpmann-schmidt.de/shop.aspx?SkriptID=11, 29.05.2008

Da gibt es wohl leichte Verzögerungen. Ich hoffe mal nicht, dass es so ist, wie bei einem großen Betriebssystemhersteller, der seine Veröffentlichungstermine mit steter Regelmäßigkeit nach hinten verschiebt. Dann habe ich vielleicht schon mein Examen, wenn die Skripten endlich erhältlich sind. ;-)

Ich habe es im Übrigen auch noch nie erlebt, dass etwas früher herausgekommen ist als angekündigt. Das wäre doch einmal ein Novum.

Zügig

Mittwoch, 28. Mai 2008

Das ging aber zügig. Die erste Klausur, nämlich die Verwaltungsrechtklausur, haben wir heute alle wiederbekommen. Sie ist recht durchwachsen ausgefallen. Die meisten Probleme habe ich wohl gesehen, nur die Formulierungen waren wohl noch etwas holprig. Ich denke, dass die Klausur recht examensnah bewertet und dort nichts geschönt wurde. Dementsprechend sind die Noten in der gesamten Arbeitsgemeinschaft eher niedrig ausgefallen. Ich finde es aber besser, wenn man nicht in falscher Sicherheit gewogen wird.

Andererseits können wir jetzt noch gar nicht den Wissensstand haben, wie er im Examen gefordert wird. Dennoch fließen die Noten hinterher in unsere Zeugnisse ein. Besser wäre da doch eher eine freiwillige Klausurteilnahme, wie sie in anderen Bundesländern üblich ist. Dann würden vielleicht auch einige nicht spontan fehlen, weil sie keine schlechte Zensur im Stationszeugnis riskieren wollen. Oder aber eine Teilnahmepflicht und die Noten werden nicht ins Zeugnis aufgenommen, wenn man meint, dass sonst niemand mitschreiben würde.

Zivilrecht, die Zweite

Freitag, 23. Mai 2008

Der Tag Pause hat gut getan. So konnte man heute etwas erholter an die letzte Klausur herangehen.

Die letzte Klausur kam auch aus dem Zivilrecht. Zu meiner Freude ging es um ein Verbraucherdarlehen zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugs. Um genau zu sein, ging es um die Bürgschaftserklärung die die Ehefrau des Darlehensnehmers zur Sicherung der Hauptforderung abgegeben hatte.

Auch diese Klausur war mit vielerlei Problemen gespickt. Waren die Regelungen zum Fernabsatz anwendbar? Lag ein Haustürgeschäft vor, obwohl der Ehemann die Vertragserklärung in der Wohnung vorgelegt hatte? War die Bürgschaftserklärung gar sittenwidrig? Und so weiter und so fort.

Auch dieses Mal bin ich mit der Zeit recht gut hinkommen. Jedoch habe ich einen anderen Ansatz gewählt und den Tatbestand abgefasst, bevor ich die rechtliche Lösung erarbeitet hatte. Vom zeitlichen Aspekt her hat es gut funktioniert. Hoffentlich schlägt sich das auch in der Note nieder.

Eine Kleinigkeit ist mir im anschließenden Gespräch mit den anderen schon aufgefallen: einen streitigen Punkt habe ich als unstreitig gesehen, wobei dieser auch nicht für die Entscheidung relevant war. Bei einem Aktenstück von 14 Seiten mit einer durchschnittlichen Schriftgröße von geschätzten 10 Punkten ist dies wohl zumindest verständlich, wenn auch ärgerlich.

Zivilrechtsklausur

Mittwoch, 21. Mai 2008

Nach der Ankündigung, dass die Klausur unter Aufsicht und an Einzeltischen geschrieben würde, grassierte wohl für heute eine Krankheitswelle in der Arbeitsgemeinschaft. Ehrlich gesagt schlaucht es auch, drei Tage hintereinander fünf Stunden Klausur zu schreiben. Gut, dass morgen hier in Nordrhein-Westfalen Feiertag ist.

Tatsächlich hat sich auch unsere Leiterin der Arbeitsgemeinschaft die Zeit genommen und Aufsicht geführt. Einzeltische gab es zwar nicht, aber ein entsprechender Raum ist schon für das nächste Mal geordert. Angeblich war das ja auch dafür gedacht, dass wir uns besser konzentrieren können. Dafür hat dann aber doch der Tastenanschlag auf ihrem mobilen Rechner unsere Konzentration ein wenig gestört. Gut, Spracherkennung wäre noch schlechter gewesen. ;-)

Die Klausur selber war anspruchsvoll. Prozesskostenhilfe? Einspruch gegen ein Versäumnisurteil? Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand? Alles schon einmal gehört, aber noch nie praktisch in einer Klausur angewendet. Mal sehen, wie es wird.

Die Bankrechtausbildung und die entsprechenden praktischen Tätigkeiten haben aber auch hier ein wenig genutzt. Ohne die wäre ich wahrscheinlich nicht auf § 655d BGB gekommen. Ob ich es richtig angewandt habe, ist die andere Frage.

Nun also erst einmal ein wenig die Beine hoch legen.

Strafrechtsklausur

Dienstag, 20. Mai 2008

Heute war dann Strafrecht dran. Wie immer ein Schreiben gegen die Zeit. Da ist es dann umso ärgerlicher, wenn der Füller mal wieder Aussetzer hat. Morgen muss ich unbedingt dran denken einen anderen mitzunehmen.

Es musste eine staatsanwaltliche Bearbeitung erfolgen. Natürlich mit A-Gutachten, B-Gutachten, Verfügung und Anklageschrift. Mit allem drum und dran also. Es ging neben Diebstahl, Leistungserschleichung, Computerbetrug und Hausfriedensbruch auch umso schöne Sachen wie Nötigung, Amtsanmaßung oder den Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen. Ein schöner Ritt durchs StGB – und dabei habe ich schon einiges weggelassen.

Daneben gab es natürlich noch ein paar prozessuale Fragen, die alle beantwortet werden wollten. Zum Schluss ist mir dann die Zeit etwas weggelaufen, so dass sich für das nächste Mal weiß, dass ich sie mir noch etwas besser einteilen muss.

Mal sehen, was morgen dann im Zivilrecht dran kommt. Das haben uns andere Disziplinen voraus: bei denen sind die Themenfelder zumeist etwas eingeschränkter, so dass die Vorbereitung ein wenig leichter fällt.