Archiv für März 2008

Ende der Verwaltungsstation

Samstag, 29. März 2008

Das Ende meiner Verwaltungsstation bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen ist nahe. Gestern habe ich noch die letzten Arbeiten abgegeben und am Montag findet schon das Abschlussgespräch statt. Im Nachgang kann ich bisher nur sagen, dass ich mich richtig entschieden habe. Zwar ist die Examensrelevanz durch das Sozialrecht etwas gemindert, aber Verwaltung ist Verwaltung. Das Grundgerüst ist gleich. Noch dazu hat es richtig Spaß gemacht und ich denke, dass ich Einiges in der Station gelernt habe. Dabei war es nicht nur der pure rechtliche Teil. Meine Ausbilder haben vielmehr auch versucht, mir die Abläufe in der Behörde näher zu bringen und auch das “Drumherum”, das große Ganze zu sehen.

Nun bin ich gespannt, wie es in der Anwaltsstation weitergeht. Ab Dienstag geht der Einführungslehrgang los. Was sich dabei gedacht wurde, diesen in zwei Teile zum Beginn und zum Ende des Monats aufzuteilen, weiß ich nicht. Aber das werden wir sicherlich erfahren. Am Wochenende muss ich mir wohl schon einmal ein wenig anschauen, damit ich nicht ganz von Null wieder anfangen muss.

Familienzuwachs

Dienstag, 18. März 2008

Nein, nicht bei uns. Also schon in unserer Familie, aber nicht direkt bei meiner Freundin und mir. ;-) Mein Vetter ist wieder Papa geworden. Nach Lea-Michelle ist es nun ein Junge geworden:

Jayden-Pascal

Jayden-Pascal

Er ist am 15.03.2008 um 03:12 Uhr geboren und wog zu dem Zeitpunkt 3720 Gramm bei 51 cm Körperlänge.

Herzlichen Glückwunsch den Eltern! Und für Dich, Jayden-Pascal, natürlich alles Gute für das künftige Leben.

Übrigens kann man auf diesem Foto nicht leugnen, dass mein Vetter der Papa ist. Genauso sieht er auf alten Bildern auch aus.

Ein wenig was Juristisches hat es aber auch. Nach § 1589 I BGB bin ich mit ihm im 5. Grad verwandt. Aber wie heißt das denn in Worten gesprochen? Großcousin? Vetter 2. Grades? Nichts davon! Jayden-Pascal ist mein Neffe 2. Grades. Da musste ich mich aber auch erst schlau machen. Zumal es heutzutage bei den wenigen Geburten kaum noch große Verwandschaftsbeziehungen gibt, kommt man mit Grundzügen auch ganz gut aus. Wenn man es nicht so genau weiß, behilft man sich mit “Großcousin/Großcousine”.

Der Artikel auf Wikipedia ist aber insgesamt interessant. So erfährt man z.B. auch, dass es im kanonischen Recht z.B. wieder andere Bezeichnungen gab. Lesenswert.

Schreck in der Morgenstunde

Donnerstag, 13. März 2008

Ich erwähnte noch nicht, dass ich gestern in meiner Haus- und Hofbuchhandlung war und mir neue Gesetzestexte kaufte. Als ich heute morgen den frischen v. Hippel-Rehborn für die Klausur dem Karton entnahm, schaute mich ein Zettel an. Auf dem stand: “Fehlende Seiten”.

Mir fiel die Kinnlade runter. Tatsächlich fehlten gut 40 Seiten in der VwGO. Gut, die gibt es noch einmal im Sartorius, erschrocken war ich aber dennoch. Nach der Klausur bin ich natürlich gleich in die Buchhandlung. Die gute Dame dort meinte, dass das nicht die Schrift einer ihrer Mitarbeiter sei, und schon im Verlag eine Ergänzungslieferung einsortiert worden sei. So müsse das dort schon geschehen sein.

Ob nun C. H. Beck bei der Lieferung oder die Buchhandlung bei der Warenkontrolle geschlampt hat, war mir aber egal. Ich bekam das Exemplar jedoch auch anstandslos ersetzt.

Darum kann ich nur raten, die Gesetzestexte vor wichtigen Klausuren zu kontrollieren. Notfalls muss man eben alle Seiten durchgehen. Das ist allemal besser, als plötzlich den entscheidenden Paragrafen nicht vor sich zu haben. Bisher dachte ich, nur beim Einsortieren der Ergänzungslieferungen durch mich könnte sowas geschehen. Künftig werde ich aber schon besser aufpassen, wenn ich Loseblattsammlungen frisch kaufe.

Verwaltungsrechtklausur

Donnerstag, 13. März 2008

Heute haben wir eine Verwaltungsrechtklausur geschrieben. Alles in allem recht ungewöhnlich. Zeitansatz war vier Stunden. Als die AG-Leiterin das letzte Woche gesagt hat, habe ich das für einen Scherz gehalten. Dem war nicht so.

Es musste ein Ausgangsbescheid erstellt werden. Obwohl… Bescheid kann man das eigentlich nicht nennen. Die Verwaltungsakte waren bereits mündlich ergangen. Hier sollte nun die schriftliche Bestätigung nach § 37 II 2 VwVfG bzw. § 20 I 2 OBG geschrieben werden. Gut, dass das jetzt und nicht im Examen dran kam. Die Klausur war wohl der Staatsprüfung 2006 für den staatlichen und kommunalen Verwaltungsdienst entnommen. Daher auch die ungewöhnliche Bearbeitungszeit.

Mit der bin ich jedenfalls nicht hingekommen. Das war zu ungewohnt. Wenn man auf fünf Stunden übt, bringen einen vier Stunden aus dem Takt. In der Beziehung war es auch nicht für das Examen hilfreich.

Wenn wir die Klausur wiederbekommen, schreibe ich mehr.

Update (17. April 2008): So, die Klausur ist wieder da. Gut, schon etwas länger, aber die Zeit. Ihr wisst ja. Zunächst einmal ist es wirklich so gekommen, wie geweissagt: die Zeit war das Hauptproblem. Mit der Note bin ich, angesichts des doch recht holperigen Schlusses aufgrund Zeitmangels, sehr zufrieden. Überhaupt ist das eine der umfangreichsten Korrekturen, die ich je gesehen habe. Da hat sich jemand wirklich Zeit für genommen.

Bei der Besprechung ist dann auch das weitere Problem des mündlichen Verwaltungsaktes zur Sprache gekommen. Wie zu erwarten, war ich nicht der einzige, dem das Kopfschmerzen bereitet hatte. Gerade eine “fiktive” Rechtsbehelfsbelehrung, denn die ist jaeigentlich nur bei schriftlichen Verwaltungsakten erforderlich. Nun gut, da wurde die Klausur etwas angepasst, aber leider zu Lasten der Schreibenden, denn damit wurde nur Verwirrung gestiftet.

Insgesamt ist die Klausur aber auch wesentlich besser bewertet worden, als die anderen Klausuren in der AG bisher. Ich vermute, dass im Examen leider nicht so gut benotet wird.

Verurteilungen nach Jugendstrafrecht

Samstag, 8. März 2008

Interessante Statistiken…aber traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast. Da haben ein paar Abgeordnete und die FDP-Fraktion im Bundestag eine Kleine Anfrage zum Thema “Verurteilungen nach Jugendstrafrecht” gestellt. Die gesamte Anfrage ist interessant und schnell zu lesen, also kann ich nur empfehlen, das ruhig einmal zu tun.

Besonders interessant ist aber die Tatsache, dass 2005 und 2006 in den alten Bundesländern (für die neuen existieren keine flächendeckenden Statistiken) in 63,4 % bzw. 64,3 % der Strafverfahren gegen Heranwachsende Jugendstrafrecht angewendet wurde. Dies geschieht nach § 105 JGG. Hauptanwendungsgrund dürfte wohl Absatz 1 Nr. 1 sein. Somit standen die 18-21 Jährigen zum Zeitpunkt der Tat in ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleich. Wohlgemerkt 63,4 % bzw. 64,3 %! Aber wählen dürfen sie! Gut, dass sie es meist nicht tun. Jeder mag seine eigenen Schlüsse daraus ziehen, was diese Zahlen bedeuten.

Für diejenigen, denen aber keine Strafe hoch genug sein kann, sei noch gesagt, dass die Anfrage auch ergab, dass die Rückfallquote bei Jugendarrest 70,0 % beträgt, die Rückfallquote bei Jugendstrafe ohne Strafaussetzung zur Bewährung 77,8 Prozent mit Strafaussetzung zur Bewährung aber bei 59,6 %.

Die richtig Harten werde ich aber auch damit nicht überzeugt haben, denn schließlich gibt es keine Rückfallquote mehr, wenn man die Jugendlichen und Heranwachsenden für immer wegschließt. Wenn das mal ausreicht: es wird schon seine Gründe haben, dass ausgerechnet Hessen immer noch die Todesstrafe in der Landesverfassung (Art. 21 S. 2) hat.